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Sachverständigentätigkeit in Naturschutzverfahren (Landesebene)
Auf Grundlage des jeweiligen Landes-Naturschutzgesetztes und etwaiger darauf aufbauender oder damit in Zusammenhang stehender Rechtsnormen werden gutachterliche Stellungnahmen getroffen.
In bisherigen Verfahren wurden gem. den Bestimmungen der Naturschutzgesetze vorwiegend Orts- und Landschaftsbildbegutachtungen und Begutachtungen zum Erholungswert der Landschaft vorgenommen. Zusammen mit unseren Kooperationspartnern können auch Aussagen zu Ökologie und weiteren relevanten Themenbereichen getroffen werden.
So hilft uns unsere interdisziplinäre Sichtweise zusammen mit dem durch vielfältige vorangegangen Projekte erlangten Erfahrungsschatz dabei in komplexen Verfahren eine umfassende und auf eine nachhaltige räumliche Entwicklung zentrierte Herangehensweise. So können Entscheidungsinstanzen bei ihrer Interessensabwägung auf eine fundierte Grundlage zurückgreifen.